Anzahl der Begräbnisstätten: 571
Opferzahl: 105.831
Gesamtgräberzahl: 21.870
davon Einzelgräber: 20.498
Sammelgräber: 1.372
Diese Grabstätten unterliegen dem bundesdeutschen Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft”. Dieses Gesetz stellt die o.g. Kriegsgräber unter besonderen dauernden Schutz und fördert das Gedenken an die Toten von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise.